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   BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60   

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BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60 (https://dejure.org/1962,780)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1962 - 5 AZR 486/60 (https://dejure.org/1962,780)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1962 - 5 AZR 486/60 (https://dejure.org/1962,780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsinstanz - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Amtsprüfung - Zulässigkeit der Berufung - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Normale Postbeförderung - Ordnungsmäßige ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1933 (Ls.)
  • DB 1962, 844
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 278/60

    Vorläufig vollstreckbares Urteil - Beitreibung eines Geldbetrags - Aufhebung des

    Auszug aus BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60
    In den Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, auf die gemäß § 62 Abs, 2 ArbGG hin sichtlich der Zwangsvollstreckung die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozeßordnung Anwendung finden, entsprechen den in § 717 Abs, 3 ZPO genannten Urteilen der Oberlandesgerichte die Urteile der Landesarbeitsgerichte, die als mit der Revision anfechtbare Berufungsurteile den gleichen prozessualen Typ wie die oberlandesgerichtlichen Urteile im ordentlichen Verfahren darstellen (vgl, die Entscheidung des Ersten Senats vom 14» Juli 1961 - 1 AZR 278/60 - AP Nr, 1 zu § 717 ZPO mit zustimmender Anmerkung von Pohle und mit weiteren Nachweisen)" Durch die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Verwerfung der Berufung als unzulässig steht fest, daß die erfolgte Vermögensverschiebung zwischen den Parteien infolge Wegfalls der Vollstreckungsgrundlage zu einer unberechtigten geworden ist.
  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55

    Restitutionsverfahren - Revision - Vorprozeß - Revisionsgrenze -

    Auszug aus BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60
    1 ) Nach feststehender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der in den Vorinstanzen eingelegten Rechts mittel in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (Stein- Jonas, ZPO, 18= Auf1., § 559 Anm= IV, 2 a N= 24; Baumbach-Lau terbach, ZPO, 26= Auflo, § 554 a Anm= 1; BAG AP Nr= 3 zu § 580 ZPO; BAG 6, 95 /" 100J7 = Nr» 4 zu § 580 ZPO; BAG 1, 29 31, 32 7 = AP Nro 1 zu § 87 ArbGG 1926; BAG AP Nr. 1 zu § 212 a ZPO; BAG AP Nr= 3 zu § 511 ZPO und AP Nr» 16 zu § 519 ZPO)= Die Zulässigkeit der Berufung hat zur Voraussetzung, daß die Begründung rechtzeitig erfolgt ist» Ist die Berufungsbegründung nicht rechtzeitig eingegangen, hat jedoch das Berufungsgericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gewährt, so er streckt sich die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung durch das Revisionsgericht auch auf die Vorfrage, ob die durch das Berufungsgericht gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in gesetzlich zulässiger Weise erfolgt ist» In dem zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit führt diese Prüfung zu folgendem Ergebnis;.
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 3/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Entscheidung über die Rechtsbeschwrde

    Auszug aus BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60
    1 ) Nach feststehender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung ist die Zulässigkeit der in den Vorinstanzen eingelegten Rechts mittel in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (Stein- Jonas, ZPO, 18= Auf1., § 559 Anm= IV, 2 a N= 24; Baumbach-Lau terbach, ZPO, 26= Auflo, § 554 a Anm= 1; BAG AP Nr= 3 zu § 580 ZPO; BAG 6, 95 /" 100J7 = Nr» 4 zu § 580 ZPO; BAG 1, 29 31, 32 7 = AP Nro 1 zu § 87 ArbGG 1926; BAG AP Nr. 1 zu § 212 a ZPO; BAG AP Nr= 3 zu § 511 ZPO und AP Nr» 16 zu § 519 ZPO)= Die Zulässigkeit der Berufung hat zur Voraussetzung, daß die Begründung rechtzeitig erfolgt ist» Ist die Berufungsbegründung nicht rechtzeitig eingegangen, hat jedoch das Berufungsgericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gewährt, so er streckt sich die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung durch das Revisionsgericht auch auf die Vorfrage, ob die durch das Berufungsgericht gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in gesetzlich zulässiger Weise erfolgt ist» In dem zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit führt diese Prüfung zu folgendem Ergebnis;.
  • BAG, 21.10.1955 - 1 AZB 16/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60
    Eine andere Auffassung über die Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Berufungsbegründung ist auch nicht dem vom Kläger angezogenen Urteil des BAG vom 21. Oktober 1955 (AP Nr. 2 zu § 519 ZPO) zu entnehmen.
  • BAG, 06.04.1957 - 2 AZR 19/55

    Berufungsbegründung - Gründe der Anfechtung

    Auszug aus BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60
    Soweit der Rechtsmittelkläger die rechtliche Auffassung des angefochtenen Urteils bekämpft, muß er seine Rechtsansicht darlegen, wobei es nicht genügt, wenn sich die Berufungsbegründung auf die Anführung eines bestimmten, angeblich verletzten Paragraphen beschränkt, und erst recht nicht der Hinweis auf ein früheres Vor bringen (vgl« Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 519 Anm. III 2 a; Nikisch, Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., S. 476; RGZ 146, 256; 164., 390; BGH NJW 1951 S, 442; BGH IM § 519 ZPO Nr. 21 und 24; RAG JW 1934 S. 2805; BAG AP Nr. 4 zu § 519 ZPO mit weiteren Nachweisen; BAG AP Nr. 6 und Nr. 9 zu § 519 ZPO).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Der Senat hat dies von Amts wegen zu berücksichtigen, weil es um einen gemäß § 519b Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel geht; insbesondere prüft das Revisionsgericht die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen (BGHZ 4, 389, 395 f; 6, 369, 370; 7, 280, 284; BGH, Urt. v. 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873; BAG NJW 1962, 1933 Nr. 27 Leitsatz).
  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

    Kostenfestsetzung - zweckentsprechende Rechtsverfolgung

    Der Nichtberücksichtigung der im Verfahren der sofortigen Beschwerde angefallenen Rechtsanwaltsgebühren der Klägerin im Rechtsbeschwerdeverfahren steht nicht entgegen, dass es auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zulässig ist, nach Maßgabe von § 717 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO neue Ansprüche geltend zu machen (vgl. Thomas/Putzo/Reichold ZPO 36. Aufl. § 559 Rn. 6; BAG 5. April 1962 - 5 AZR 486/60 - zu 2 der Gründe) .
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Ein Verfahrensmangel des angefochtenen Urteils liegt ua. dann vor, wenn die Berufung, in deren Rahmen das Landesarbeitsgericht über den Sachantrag des Berufungsklägers entschieden hat, nicht zulässig war (BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - AP ArbGG 1979 64 Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 64 Nr. 37 mwN; 5. April 1962 - 5 AZR 486/60 - AP ZPO 234 Nr. 4; BGH 4. Juni 1992 - III ZR 39/91 - BGHZ 118, 295; GK-ArbGG/Ascheid 73 Rn. 9).
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Der Mangel der Zulässigkeit stellt einen absoluten, auch vom Gericht der weiteren Beschwerde zu beachtenden Verfahrensmangel dar (für den gleichliegenden Fall der Unzulässigkeit der Berufung, bzw. Anschlußberufung vgl. etwa BGHZ 6, 369, 370; 7, 280, 283 f.; BGH Urteil vom 19. Dezember 1962 - IV ZR 172/62 - MDR 1963, 291; BAG Urteil vom 5. April 1962 - 5 AZR 486/60 - AP ZPO § 234 Nr. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1999 - 4 Sa 33/99

    Altersruhegeld, Konkurs, Anspruch gegen die Konkursmasse im Konkursverfahren bei

    Eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung erfordert eine der Eigenart des Falles angepasste Begründung, die sich mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzt und im einzelnen angibt, aus welchen Gründen sich der Berufungskläger beschwert fühlt (vgl. BAG, Urteil vom 05. April 1962 - 5 AZR 486/60 - AP Nr. 4 zu § 234 ZPO).Wenn die Berufungsbegründung lediglich einwendet, die Ansicht deserstinstanzlichen Gerichts sei unrichtig und nicht nachvollziehbar, es sei bereits im erstinstanzlichen Rechtszug ausführlich dargelegt worden, was das Vordergericht unzutreffend gewürdigt habe, ist die Berufung unzulässig, weil keine hinreichende Auseinandersetzung vorliegt, dieaus sich heraus verständlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 09. März 1995 - IX ZR 143/94 - NJW 1995, 1560).
  • BAG, 13.03.1985 - 7 AZR 20/84
    Es fehlt an einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Begründung des angefochtenen Urteils (vgl. u.a. BAG Urteil vom 5. April 1962 - 5 AZR 486/60 - AP Nr. 4 zu § 234 ZPO).
  • BAG, 06.09.1962 - 5 AZR 272/61

    Ursprüngliche Berufseinlegung - Gesetzliche Erfordernisse - Berufungseinlegung -

    Prozeßhandlung geknüpften Rechtsfolgen nach sich ziehen konntef so treten die rechtlichen Wirkungen einer wieder holten, jetzt ordnungsgemäßen Berufungseinlegung auch dann ein, wenn die unzulässige Berufung nicht - sei es vor, sei es nach der Wiederholung des Rechtsmittels - als unzulässig verworfen oder ausdrücklich zurückgenomrnen wird (vgl. auch RAG, DR 19(59 Ausgabe A S. 1468, Nr. 3 6 ; Wieczorek, Großkcmm. zur ZPO, § 518 Anm. A III a; RGZ 102, 564;. Erfüllt hiernach die Berufungsbegründungsschrift der Beklagten vom 1ü, Januar 1961 Form- und Fristerfordernisse sowohl der Berufung als auch ihrer Begründung, so ist das Rechtsmittel der Berufung im vorliegenden Fall nicht unzulässig. Der Senat nimmt Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß der' seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 5 . April 1962 - 5 AZR 486/60 - zugrunde liegende Sachverhalt insofern völlig verschiedenartig gelagert war, als in jenem Rechtsstreit die verspätet eingegangene Berufungsbegründung nicht den gesetzlichen Erfordernissen einer Berufungsbegründung entsprach, die Frist zur (wiederholten) Einlegung der Berufung aber, sowohl im Zeitpunkt des verspäteten Eingangs der nicht den Erfordernissen des § 519 ZPO entsprechenden Berufungsbegründung als auch der später nachgereichten ordnungsgemäßen Berufungsbegründung, längst abgelaufen war".
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